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| Unfallversicherung auch im Praktikum und Ferienjob |
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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und die Unfallkasse Rheinland-Pfalz weisen zum Ferienbeginn darauf hin, dass Schüler und Studenten während eines Praktikums oder eines Ferienjobs wie normale Arbeitnehmer in dieser gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich welcher Arbeitgeber bzw. dessen Unfallversicherungsträger, die Versicherten selbst müssen keine Beiträge bezahlen. Wer wissen möchte, welcher Unfallversicherungsträger dies im Einzelfall ist, kann sich hierfür an die Personalabteilung des Betriebes wenden.
Welcher Versicherungsschutz besteht ab dem ersten Arbeitstag und ist unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder dieser Höhe des Entgelts, d.h. er gilt pro Mini-Jobs ebenso wie zu Gunsten von unbezahlte Praktika. Fernerhin welcher Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause ist versichert. Geschieht ein Arbeits- oder Wegeunfall, werden die Kosten zu Händen die Heilbehandlung, die Rehabilitation sowie Lohnersatzleistungen von welcher gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. In diesem Fall wird keine Praxisgebühr verlangt und die Vorlage dieser Krankenversicheurngskarte ist ebenfalls nicht nötig. Sollte aus dem Unfall eine dauerhaft eingeschränkte Erwerbsunfähigkeit resultieren, übernimmt die Unfallversicherung im gleichen Sinne die Zahlung einer Rente und zusammen mit Pflegebedürftigkeit entsprechende Pflegeleistungen. Schüler und Studierende, die einen Ferienjob oder ein Praktikum im Ausland absolvieren, sind nicht (!) Oben die gesetzliche Unfallversicherung versichert, zweitrangig dann nicht, wenn dieser Arbeitgeber ein deutsches Unternehmen ist. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz rät somit allen Betroffenen sich vor Beginn eines Auslands-Praktikums oder Ferienjobs zu erkundigen, wie sie sich gegen Arbeitsunfälle im jeweiligen Gastland absichern können. Unabhängig davon |


