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Private KrankenversicherungDas deutsche Krankenversicherungssystem ist nach klaren Strukturen aufgebaut. In Deutschland gibt es nur zwei Arten von Krankenversicherungen. Der gesetzlichen Versicherung gehören im Jahre 2009 87% der deutschen Bevölkerung an, privat versichert sind gerade einmal 13%. Grundsätzlich können sich nur Arbeitnehmer, deren Monatseinkommen das dritte Jahr in Folge die Pflichtversicherungsgrenze übersteigt, Beamte, Richter, Abgeordnete, sowie Freiberufler, Künstler und Selbstständige unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern. Betrachtet man die Leistungen, die eine solche Versicherung bringt, so kann man feststellen, dass diese erheblich umfangreicher sind als die der gesetzlichen Kassen. Passende Tarife können vom Versicherten selbst bestimmt und somit an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden. Entsprechend der vereinbarten Vertragsbedingungen und den gesetzlichen Anforderungen können Privatpatienten verschiedene Leistungen, wie freie Arzt- oder Krankenhauswahl, verschiedene Kostenerstattungen für Brillengestelle und –Gläser, Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten und Heilmitteln, Chefarztbehandlung oder Krankenhaustagegeld erwarten und gegebenenfalls einfordern. Auch die Kostenerstattung für eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz von bis zu 100%, neuste Behandlungsmethoden, und europa- oder weltweite Geltung ohne Mehrbetrag zählen zum Leistungsspektrum einer privaten Krankenversicherung (PKV). Dem Privatpatienten wird vom Arzt nach der Behandlung eine Rechnung ausgestellt, dieser bekommt den Betrag abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung erstattet und bezahlt dann den Arzt. Ein wesentlicher Nachteil der PKV ist, dass der Familienschutz, so wie er in der gesetzlichen Versicherung funktioniert, nicht greift. In der gesetzlichen Krankenversicherung können Kinder und Ehepartner ohne zusätzliche Beiträge mitversichert werden. Berücksichtigt werden sollte bei der Wahl der Krankenversicherung nicht nur die momentane Lebenssituation, sondern auch der zukünftig geplante Lebensweg. Die Beitragseinstufung erfolgt bei der PKV aufgrund des Alters, Gesundheitszustand bei Vertragsschluss sowie des Geschlechts und der zu erbringenden Leistung.
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