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| Unfallversicherungen unterscheiden zwischen Privat und Beruf |
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Kassel Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht, wenn außerhalb des Arbeitslebens ein Unfall geschieht. Gewiss ist nicht immer lukulent (veraltet), zu welcher Zeit gleichsam dies Private anfängt und dies Berufliche zu Ende ist, wie ein Urteil des Bundessozialgerichts (AZ: B 2 U 12/08 R) zeigt. In dem Fall hatte ein Baumaschinenführer mit seinem Vorgesetzten vereinbart, dass er seinen privaten PKW hinaus dieser Hebebühne welcher Firma nachher Feierabend reparieren darf Hierbei stellte dieser Mann verspannt, dass die Hebebühne defekt war und wollte sie reparieren In diesem Fall kam es zum Unfall, jener zu Gunsten von den Mann mit schweren Verletzungen
am Kopf endete. Obwohl die Reparatur im Interesse des Betriebes gewesen wäre, wollten die Richter keinen Arbeitsunfall annehmen, für jedes den die gesetzliche Unfallversicherung einspringen muss Denn die Reparatur erfolgte aus Eigeninteresse, nicht hingegen aus beruflichen Gründen In einem solchen Fall hilft insoweit nur eine private Absicherung gegen Unfälle und Invalidität. |


