Unfall-Ersatzwagen muss im Spezialfall nicht der preiswerteste sein E-Mail
AddThis Social Bookmark Button

Schweinfurt Im Grunde ist unter der Wahl eines Ersatzwagens nachher einem Unfall Ausschau zu dem günstigsten Angebot zu halten Durchaus gilt dasjenige nicht uneingeschränkt, wie dies Landgericht Schweinfurt (AZ: 23 O 313/08) entschieden hat In dem Fall war eine Frau unverschuldet in kombinieren Verkehrsunfall verwickelt gewesen Ihr Wagen musste abgeschleppt werden Daraufhin mietet sie sich schnell verschmelzen Ersatzwagen,

weil sie verschiedene Kundentermine wahrzunehmen hatte Die Kosten dafür lagen zusammen mit 5400 Euro - zu viel, meinte jener Versicherer. Da er nachweisen konnte, dass ein vergleichbares Auto fernerhin zu Händen 2000

 

Euro zu bekommen gewesen wäre, verweigerte die Zahlung des restlichen Betrages.

Zu Unrecht, wie die Schweinfurter Richter entschlossen Da die Frau in Zeitdruck war und Termine wahrnehmen musste, war es ihr nicht zuzumuten, verschiedene Angebote einzuholen Zumal sie wegen des Unfalls bereits verknüpfen Termin verpasst hatte

In einem solchen speziellen Einzelfall sei es unbillig, wenn dieser Versicherer sich gen die Schadensminderungspflicht beruft Denn die muss unter ferner liefen immer die besonderen Umstände des Einzelfalles berücksichtigen