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Rechtstipp: Anschaffungspreis immer richtig angebenKöln Häufig ist die Versuchung groß, bei einem Versicherungsschaden die beschädigten Gegenstände ein bisschen teurer zu machen, um die Entschädigungsleistung zu erhöhen Aber solche Mogeleien sind kein Kavaliersdelikt, sondern führen in aller Regel dazu, dass die Versicherung gar nicht zahlen muss So hat das Landgericht Köln bei einem Versicherten eine arglistige Täuschung angenommen, der den Wert seiner Couch mit 8000 Euro angab, obwohl er sie gebraucht gekauft hatte und wusste, dass der Voreigentümer lediglich 5000 Euro dafür bezahlt hatte. Eine solche Falschangabe kann dazu führen, dass der Versicherungsschutz ganz erlischt und der Betroffene im Schadensfall leer ausgeht. |


