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Leistungsausschluss bei Schwangerer möglich

Hannover  Wenn eine schwangere Frau eine private Krankenversicherung abschließen will, darf der Versicherer einen Leistungsausschluss für diese Schwangerschaft und die anschließende Entbindung im Vertrag aufnehmen.

 

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover (AZ: 534 C 5012/08) ist darin kein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu sehen.