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Lasik-Behandlung ist nicht medizinisch notwendigKöln Eine sogenannte Lasik-Behandlung mag geeignet sein, ein Augenleiden zu mindern Medizinisch notwendig ist diese Behandlung deshalb nach Meinung der Richter am Landgericht Köln (AZ: 23 S 6/08) nicht. Private Kassen müssen diese Kosten deshalb nicht tragen. Eine medizinische Notwendigkeit kann sich nach Meinung der Richter nur dann ergeben, wenn die Sehfähigkeit im gesamten Lebensbereich nicht mehr in ausreichendem Maße durch das Tragen einer Brille oder Kontaktlinse gewährleistet werden kann. Da das in diesem Fall nicht gegeben war, musste die private Kasse die Kosten nicht tragen. |


