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| Hausratversicherung auch bei Umzug geschützt |
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Hamm Die Hausratversicherung gilt ebenso je Sachen, die sich «vorübergehend solange bis zu drei Monate von außen kommend jener Wohnung entscheiden Welche sogenannte Außenversicherung kann bedeutsam sein zusammen mit Urlauben, in denen der Hausrat dann wenn schon im Urlaubsdomizil geschützt ist. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm gilt ebendiese Regelung zweitrangig bei einem Umzug, wenn der Hausrat zwischengelagert werden muss.
Denn Gegenstände des täglichen Bedarfs können sich laut Gericht im gleichen Sinne in einem solchen Fall «vorübergehend von außen kommend welcher versicherten Wohnung befinden Dies gelte selbst dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht beabsichtigt, die Gegenstände in die kalter Kaffee Wohnung zurückzubringen, wohl im Kontrast dazu in die neue |


