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Gesundheitsprüfung bei Gruppenversicherungsvertrag

Hamm  Wenn ein Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer einen Gruppenversicherungsvertrag für den Schutz gegen Berufsunfähigkeit abschließen will und den Arbeitnehmer im Antrag als «gesund beschreibt, muss das auch der Fall sein Wenn bei der versicherten Person dann allerdings eine teilweise,

 

 halbseitige Lähmung und Veränderungen der Wirbelsäule festgestellt wird und die betreffende Person an Seh- und Hörbehinderungen leidet und ein Grad der Behinderung von 90 Prozent gegeben ist, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten Das hat das Oberlandesgericht Hamm (AZ: I-20 U 208/07) entschieden Zwar sei es für Arbeitgeber oft schwierig zu beantworten, ob ein Arbeitnehmer gesund sei oder nicht. Wenn aber wie in diesem Fall massive gesundheitliche Einschränkungen vorlägen, könne von «gesund einfach keine Rede sein.