E-Mail
AddThis Social Bookmark Button

Angaben bei Gebäudeversicherung müssen korrekt sein

Hamburg  Ein Urteil des Landgerichts Hamburg (AZ: 302 O 12/07) zeigt, was man als Versicherter bei einer Gebäudeversicherung alles falsch machen kann In dem Fall hatte ein Mann angegeben, dass das versicherte Gebäude voll als Internetcafé genutzt wird - tatsächlich aber stand ein großer Teil des Gebäudes leer Da aber die Nutzungsart des versicherten Gebäudes korrekt angegeben werden muss, hat der Versicherer in einem solchen Fall die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Außerdem hatte der Mann zwei Schadensfälle erst drei Wochen nach dem Schadensereignis gemeldet - ein Umstand, der ihm ebenfalls zum Verhängnis wurde, denn schon eine Schadensmeldung eine Woche nach dem Schadensereignis gilt als zu spät.